Steuerbüro Willi Leimenstoll
Anpassung von Zinsfestsetzungen für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 8. Juli 2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes von jährlich 6 % für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen festgestellt. Der Bundesgesetzgeber hat daraufhin eine verfassungsgemäße Neuregelung der Verzinsung, rückwirkend ab 1. Januar 2019 mit nunmehr 1,8 % pro Jahr beschlossen.
Ab Mitte Dezember 2022 werden die Finanzämter geänderte Zinsbescheide in allen offenen Fällen an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger übersenden. Hierfür ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform
Hilfreiche Links zur eigenständigen Übermittlung Ihrer Grundsteuerdaten:
https://www.elster.de ; https://grundsteuerreform.de/ ; https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu ; https://www.steuerchatbot.de/konsens.html ; https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de
Wichtige Informationen für Ihren Termin
Bitte lesen Sie folgendes Schreiben vor Ihrem Termin bei uns:
In unserem Steuerbüro in Freiburg bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und sind ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen über unsere Kanzlei in Freiburg sowie alles Wissenswerte und wichtige Informationen rund um das Thema Steuern.
Wir möchten Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen und wir kümmern uns
zuverlässig und kompetent um Ihre Belange. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und stets aktuellem Wissensstand in Steuersachen sind Sie bei uns bestens aufgehoben. Wir möchten unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Rahmenbedingungen Ihre steuerliche Belastung so gering wie möglich halten.
Gemeinsam mit unseren qualifizierten Mitarbeitern und Kooperationspartnern stehen wir Ihnen bei jedem
Anliegen und allen Fragen tatkräftig zur Seite. Überzeugen Sie sich in einem persönlichen Gespräch. Die Frage nach dem Honorar lässt sich einvernehmlich klären.
Grundsätzlich gibt es für das Honorar des Steuerberaters drei Möglichkeiten:
- Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
- Pauschalhonorar für bestimmte Leistungen
- Abrechnung nach Zeitaufwand
Terminvereinbarung
Wir freuen uns über Ihren Anruf und geben Ihnen kurzfristig einen für Sie geeigneten Termin.
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